

Politische Zugehörigkeit
Ehe Karl der Große die Sachsen um 800 endgültig in das fränkische Reich
eingliederte, hatten diese über Jahrhunderte hinweg das Land bewohnt und
sich in dieser Zeit eine eigene politische Ordnung geschaffen. Grundlage
dieser Ordnung war die sächsische Auffassung von der Freiheit der Person und
des Besitzes. Zwar gab es auch schon bei den Sachsen so genannte
Grundherrschaften, wie der große Grundbesitz des Herzogs Widukind und
anderer adeliger Sachsenführer beweist. Es scheint aber sicher zu sein, dass
sich im Raum des früheren Amtes Meppen, vor allem aber auf dem Hümmling, der
alte freie und selbständige Bauernstamm gehalten hat. Die abgeschlossene
Lage des Gebietes und die Kargheit des Bodens war dafür wohl ursächlich.
Der Hümmling wurde daher von den großen Ereignissen der Geschichte kaum
berührt.
Die politische Zugehörigkeit von Werlte wechselte häufig im Laufe der
Jahrhunderte.
In der Schenkungsurkunde Kaiser Ludwig des Frommen vom 07.12.834, durch die
dem Kloster Corvey die Missionszelle im „Agrodingo“ ( Agradingau =
Abgrenzung waren wahrscheinlich die Kreise Aschendorf, Hümmling und Meppen)
übertragen wird, fehlen bedauerlicherweise die Namen der zugehörigen
Kirchen. Wir können sicherlich aber davon ausgehen, dass unter den
übertragenen Kirchen auch die von Sögel, Werlte, Aschendorf, Lathen, Bokeloh
und Meppen waren. Sie sind nach „Diepenbrock“ die ältesten Gemeinden des
Emslandes.
Durch diese genannte Schenkung gelangte Werlte zum Herrschaftsbereich des
Klosters Corvey, das fortan von den Zinsbauern des Nordlandes Einkünfte
bezog.
Zur Verwaltung des Landes hatte Karl der Große so genannte Gaugrafen als
Verwaltungsbeamte eingesetzt, die in seinem Namen Gerichtstage abhielten,
die Heerzüge anführten und steuerliche Abgaben einzogen. Einigen dieser
eingesetzten Gaugrafen gelang es, durch diese Tätigkeiten zu großem Einfluss
und großen Besitztümern zu gelangen. Zu diesen Grafen zählten im Hümmling
die Grafen von Tecklenburg.
Alle kirchlichen Einrichtungen, wie Bistümer und Klöster, mussten nach einer
Verordnung Karls des Großen einen Schutzherren haben. Diese Schutzherrn
wurden unter den weltlichen Grafen ausgewählt. Sie nannten sich Vögte.
Dieses Amt als Kirchenvogt gelangte ebenfalls in die Hände des Grafen von
Tecklenburg.
Das Gebiet, das dem Bischof von Münster übertragen wurde, bildete fortan bis
1803 das so genannte „Niederstift Münster“. Damit unterstand der Hümmling in
kirchlichen Fragen weiterhin dem Bischof von Osnabrück, in weltlichen und
politischen Dingen aber dem Bischof von Münster als neuem Landesherrn.
Werlte gehörte zum Amt Meppen, das von einem Drosten, dem höchsten
Verwaltungsbeamten des Fürstbischofs, verwaltet wurde. Der Drost war
zugleich der Aufsichtsbeamte über die niedere Gerichtsbarkeit. Ihm zur Seite
gestellt war ein Rentmeister als Gehilfe, der die eigentlichen Amtsgeschäfte
führte. Das Amt Meppen war untergliedert in 6 so genannte Gogerichtsbezirke.
Daraus wurden die späteren Untergerichte: Aschendorf, Düthe (Lathen), Haren,
Meppen, Haselünne und Sögel (Hümmling).
Das Gericht Hümmling umfasste die Kirchspiele Sögel mit Börger, Stavern,
Wahn und Werpeloh sowie Werlte mit Esterwegen, Hüven, Lahn, Lorup, Vrees,
Wehm und Wieste (Bockholte war noch nicht von Werlte getrennt).
Diese Herrschaft des Fürstenbistums Münster bestand bis zum Jahre 1803, als
durch den Reichsdeputationshauptschluss unter dem Druck Napoleons die
geistlichen Territorien aufgelöst wurden zur Entschädigung von Fürsten, die
links des Rheins Besitzungen gehabt haben.
Der Herzog von Arenberg übernahm von Napoleon das Amt Meppen mit dem
Hümmling. Von 1810 bis 1813 war der Hümmling französisches Staatsgebiet (Kanton Sögel im Arrondissement Lingen, Department Oberems).
Nach dem Ende der Napoleonischen Herrschaft wurde das Emsland und damit auch
der Hümmling im Jahre 1814 dem Königreich Hannover angegliedert.
Im Jahre 1866 wurde das Königreich Hannover dem preußischen Staat als
Provinz Hannover eingegliedert.
1885 wurden die Ämter in Kreise umgewandelt. Damit wurde der Hümmling zum
selbständigen Kreis mit Sitz in Sögel. 1932 erfolgte dann die Zerschneidung
des Kreises Hümmling. Der nördliche Teil wurde mit Aschendorf zum Kreis
Aschendorf-Hümmling vereinigt, der südliche Teil (Stavern, Berßen, Lähden,
Holte, Herßum, Vinnen, Wachtum) wurde dem Kreis Meppen zugeschlagen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde am 01.11.1946 aus den Ländern Braunschweig,
Oldenburg, Schaumburg-Lippe sowie der Provinz Hannover (wozu Werlte gehörte)
das Land Niedersachsen gebildet.
Der gesamte Kreis Aschendorf-Hümmling bestand bis zur Kreisreform im Jahre
1979. Die ehemaligen Kreise Aschendorf-Hümmling, Meppen und Lingen wurden
zum Großkreis Emsland vereint.
Mit den Ortsteilen Bockholte, Wehm, Wieste und Ostenwalde (die bisher
selbständige Gemeinden waren) bildet Werlte seit dem 01.01.1973 eine
Einheitsgemeinde.
Werlte ist auch Sitz der Samtgemeinde Werlte seit dem 01.01.1973 mit den
Gemeinden Lahn, Lorup, Rastdorf, Vrees und Werlte.
Die Bürgermeister der Gemeinde Werlte waren:
Joan Bernd Termann (1808 – 1812)
Wilhelm Bruns (1812 – 1821)
Wilhelm Thieben (1821 – 1827)
Nicolaus Lindemann (1827 – 1829)
Johann Kreutzmann ( 1829 – 1833)
Johann Stevens (1833- 1836)
Lambert H. Thien (1836 – 1839)
Nicolaus Fuhler (1839 – 1845)
Johann Stevens (1845 – 1851)
H.D. Hömmen (1851 – 1854)
B.W. Janßen (1854 – 1866)
H. Hömmen (1866 – 1878)
H. Thomes (1878 – 1896)
B. Nortmann (1896 – 1908)
B. Breher ( 1908 – 1923)
Johann Plaggenborg (1923 – 1961)
Bernhard Nortmann (1961 – 1964)
Heinrich Antons (1964 – 1975)
Josef Hanekamp (1975 – 1996)
Heinrich Bollen (1996 – 2001)
Willfried Lübs (2001- heute)